Mietzins



Der Mietzins ist der Preis, den der Mieter für die Überlassung des Mietgegenstandes (im Regelfall monatlich im vorhinein) zu entrichten hat. Er besteht aus dem Hauptmietzins, den anteiligen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben, den anteiligen Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen wie z.B. Lift oder Zentralheizung, einem allfälligen Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände sowie der vom Mietzins zu entrichtenden Umsatzsteuer. Der Gesamtmietzins wird auch als Bruttomietzins bezeichnet.


Weitere Begriffe finden Sie im Immobilienlexikon
 
Ladekreis
Bitte warten, die Seite wird geladen...
Diese Website verwendet Cookies - mit der Nutzung dieser Website akzeptieren Sie Cookies. Weitere Infos finden Sie hier.