Superädifikat
Bauwerk auf fremden Grund, das vom Benützer (im Regelfall Mieter oder Pächter) des Grundstückes errichtet wird und nach der Bauweise oder dem zeitlich begrenzten Benützungsrecht nicht für die Dauer bestimmt ist (§ 435 ABGB).
Weitere Begriffe finden Sie im Immobilienlexikon